Das Einbehalten von Sozialversicherungsbeiträgen : Arbeitsrechtliche, sozialversicherungsrechtliche und strafrechtliche Aspekte
Eine Strafbarkeit tritt nach 529 Abs.1 RVO nicht schon durch die blosse Nichtzahlung, sondern erst beim 'Einbehalten' 'vorenthaltener' Beiträge ein. Strafbar macht sich der Arbeitgeber allerdings auch dann, wenn er bei Illiquidität seinen Mitarbeitern noch den vollen Nettolohn au...
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Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1982; Nr 12)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 26.03.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge
331.2 Löhne 368.4 Sozialversicherung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Bestandshinweis
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Der Betrieb (1982; Nr 12)
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