Die Bedeutung der Rechtsweggarantie des Grundgesetzes für den Rechtsschutz in Rechtshilfeverfahren

Der von der Rechtshilfeleistung Betroffene kann mit der Behauptung, in seinen Rechten verletzt zu sein, verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1982; Nr 10)
VerfasserIn: Vogler, Theo
Ort / Verlag / Datum:10.03.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:341.45 Rechtshilfe, zwischenstaatliche
341.44 Auslieferung (Recht, internationales)
342.7 Grundgesetz, Bonner
Region:BRD
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