Enteignungsschäden wegen eines sog. Arrondierungsschadens : Bundesgerichtshof v.8.10.1981

Enteignungsrechtlich ist die Geschlossenheit ('Arrondierung') eines Landgutes nur insoweit von Bedeutung, als sie dem Eigentümer rechtlich gesicherte Vorteile verschafft, die der gesunde Grundstücksverkehr werterhöhend berücksichtigt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1982; Nr 10)
Ort / Verlag / Datum:12.03.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:333.384 Kommassierung
34.038 Rechtsprechung
333.11 Enteignung: Grundbesitz
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Bitte loggen Sie sich zuerst ein