Enteignungsschäden wegen eines sog. Arrondierungsschadens : Bundesgerichtshof v.8.10.1981
Enteignungsrechtlich ist die Geschlossenheit ('Arrondierung') eines Landgutes nur insoweit von Bedeutung, als sie dem Eigentümer rechtlich gesicherte Vorteile verschafft, die der gesunde Grundstücksverkehr werterhöhend berücksichtigt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1982; Nr 10)
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Ort / Verlag / Datum: | 12.03.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 333.384 Kommassierung
34.038 Rechtsprechung 333.11 Enteignung: Grundbesitz |
Region: | BRD
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