Die Änderungen der Zuständigkeit in Ehe-und Familiensachen in der geplanten 'Zivilverfahrens-Novelle'
Die Verlegung der Ehesachen vom GH 1. Instanz zur familienrechtlichen Abteilung ist zu begrüssen, weil dadurch die Kompetenzen in Ehe-und Familiensachen nicht mehr so zersplittert sind.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Juristen-Zeitung (1982; Nr 3)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 12.02.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.98 Gerichte: Zuständigkeit
347.61/.64 Familienrecht 347.632 Kinder, uneheliche 347.9 Prozessverfahren 347.9 Zivilprozessordnung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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