Die Änderungen der Zuständigkeit in Ehe-und Familiensachen in der geplanten 'Zivilverfahrens-Novelle'

Die Verlegung der Ehesachen vom GH 1. Instanz zur familienrechtlichen Abteilung ist zu begrüssen, weil dadurch die Kompetenzen in Ehe-und Familiensachen nicht mehr so zersplittert sind.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Juristen-Zeitung (1982; Nr 3)
VerfasserIn: Simotta, Daphne-Ariane
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 12.02.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.98 Gerichte: Zuständigkeit
347.61/.64 Familienrecht
347.632 Kinder, uneheliche
347.9 Prozessverfahren
347.9 Zivilprozessordnung
Region:Österreich
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