Zumutbarkeit der Verweisung eines Hochschulabsolventen auf Tätigkeit als Bürogehilfe : LSG München v.30.4.1981

Einem promovierten Politologen, der innerhalb von drei Jahren nicht entsprechend seiner Qualifikationen vermittelt werden konnte, ist es zumutbar, sich auf Tätigkeiten als Bürogehilfe, Versicherungswerber oder kaufmännischer Angestellter vermitteln zu lassen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1982; Nr 6)
Ort / Verlag / Datum:10.02.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368-03 Berufsunfähigkeit
368.43 Pensionsversicherung (SV)
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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