Zumutbarkeit der Verweisung eines Hochschulabsolventen auf Tätigkeit als Bürogehilfe : LSG München v.30.4.1981
Einem promovierten Politologen, der innerhalb von drei Jahren nicht entsprechend seiner Qualifikationen vermittelt werden konnte, ist es zumutbar, sich auf Tätigkeiten als Bürogehilfe, Versicherungswerber oder kaufmännischer Angestellter vermitteln zu lassen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1982; Nr 6)
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Ort / Verlag / Datum: | 10.02.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368-03 Berufsunfähigkeit
368.43 Pensionsversicherung (SV) 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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