Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Einführung bezahlter Lärmpausen : Bundesarbeitsgericht v.28.7.1981
Bei den in 87 Abs. 1 Nr.2 BetrVG angesprochenen Pausen handelt es sich um Ruhepausen, durch die die Arbeitszeit unterbrochen wird. Bezahlte Lärmpausen sind daher keine Pause im Sinne dieser Vorschrift. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach 91 BetrVG ist nur gegeben, wenn die dort genannte be...
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Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1982)
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Ort / Verlag / Datum: | 19.02.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Mitbestimmung
613.644 Lärm 34.038 Rechtsprechung 331.81 Arbeitszeit |
Region: | BRD
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