Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Einführung bezahlter Lärmpausen : Bundesarbeitsgericht v.28.7.1981

Bei den in 87 Abs. 1 Nr.2 BetrVG angesprochenen Pausen handelt es sich um Ruhepausen, durch die die Arbeitszeit unterbrochen wird. Bezahlte Lärmpausen sind daher keine Pause im Sinne dieser Vorschrift. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach 91 BetrVG ist nur gegeben, wenn die dort genannte be...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1982)
Ort / Verlag / Datum:19.02.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Mitbestimmung
613.644 Lärm
34.038 Rechtsprechung
331.81 Arbeitszeit
Region:BRD
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