Bescheidungsform bei Identität von Ausgangs-und Widerspruchsbehörde

Die 68ff. VwGO sind einseitig auf den Normalfall des zweistufigen Widerspruchsverfahrens ausgerichtet. Entgegen einer in der Literatur weit verbreiteten These muss im einstufigen Verfahren stets ein Widerspruchsbescheid ergehen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1982; Nr 4)
VerfasserIn: Skouris, Wassilios
Ort / Verlag / Datum:02.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.95 Verwaltungsverfahren
340.131 Rechtsstaat
34.03 Rechtssicherheit
34.038 Rechtsmittel
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die 68ff. VwGO sind einseitig auf den Normalfall des zweistufigen Widerspruchsverfahrens ausgerichtet. Entgegen einer in der Literatur weit verbreiteten These muss im einstufigen Verfahren stets ein Widerspruchsbescheid ergehen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog