Bescheidungsform bei Identität von Ausgangs-und Widerspruchsbehörde
Die 68ff. VwGO sind einseitig auf den Normalfall des zweistufigen Widerspruchsverfahrens ausgerichtet. Entgegen einer in der Literatur weit verbreiteten These muss im einstufigen Verfahren stets ein Widerspruchsbescheid ergehen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1982; Nr 4)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 02.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.95 Verwaltungsverfahren
340.131 Rechtsstaat 34.03 Rechtssicherheit 34.038 Rechtsmittel |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die 68ff. VwGO sind einseitig auf den Normalfall des zweistufigen Widerspruchsverfahrens ausgerichtet. Entgegen einer in der Literatur weit verbreiteten These muss im einstufigen Verfahren stets ein Widerspruchsbescheid ergehen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |