Bescheidungsform bei Identität von Ausgangs-und Widerspruchsbehörde
Die 68ff. VwGO sind einseitig auf den Normalfall des zweistufigen Widerspruchsverfahrens ausgerichtet. Entgegen einer in der Literatur weit verbreiteten These muss im einstufigen Verfahren stets ein Widerspruchsbescheid ergehen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1982; Nr 4)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 02.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.95 Verwaltungsverfahren
340.131 Rechtsstaat 34.03 Rechtssicherheit 34.038 Rechtsmittel |
Region: | BRD
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