Pensionsrückstellung für geschäftsführende Familienangehörige : Bundesfinanzhof v.28.10.1981
Pensionsalter von 50 Jahren bei nachträglicher Änderung der Pensionszusage ungewöhnlich / Berücksichtigung des ursprünglichen Pensionsalters von 60 Jahren / Rückstellung nur auf der Grundlage der gezahlten Aktivbezüge zulässig.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1982; Nr 5)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | 20.02.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.2 Einkommensteuer
3-057.5 Familienangehörige, mithelfende 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Schreiben Sie den ersten Kommentar!