Pensionsrückstellung für geschäftsführende Familienangehörige : Bundesfinanzhof v.28.10.1981

Pensionsalter von 50 Jahren bei nachträglicher Änderung der Pensionszusage ungewöhnlich / Berücksichtigung des ursprünglichen Pensionsalters von 60 Jahren / Rückstellung nur auf der Grundlage der gezahlten Aktivbezüge zulässig.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1982; Nr 5)
Ort / Verlag / Datum:20.02.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.2 Einkommensteuer
3-057.5 Familienangehörige, mithelfende
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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