Verwerfung ohne Verhandlung : Mit einer Verfassungsbeschwerde sollen die Rechte von Angeklagten gewahrt werden

So verwirft beispielsweise der Bundesgerichtshof nach eigenen Angaben zur Zeit ungefähr 80 Prozent der von Angeklagten eingelegten Revisionen wegen offensichtlicher Unbegründetheit durch Beschluss. Ob sich diese Praxis noch mit dem Grundgesetz vereinbaren lässt, will die Verteidigung nachprüfen lass...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Süddeutsche Zeitung (1982)
VerfasserIn: Klose, Rainer
Ort / Verlag / Datum:05.03.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.1 Strafprozessordnung
34.038 Rechtsmittel
343.139 Strafverteidigung
342.7 Grundrechte
Region:BRD
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