Betriebsrat (ohne Prozessvollmacht) nicht zur Klagsführung für Entgeltansprüche der Arbeitnehmer ermächtigt : OGH v.7.4.1981
Materieller Träger der betriebsverfassungsrechtlichen Befugnisse ist die Belegschaft. Daraus folgt, dass der Betriebsrat nicht der (gesetzliche) Vertreter der Belegschaft oder einzelner Arbeitnehmer in bezug auf deren privatrechtliche Ansprüche ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1982)
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Ort / Verlag / Datum: | 23.02.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.152 Betriebsrat
331.15 Mitbestimmung 331.15 Arbeitsverfassung 34.038 Rechtsprechung 331.11 Arbeitnehmer |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Dokument Nr. A-179796 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |