Die Sacheinlage bei Gründung einer GmbH

Laut 9 c GmbHG ist die Eintragung dann seitens des Registergerichts abzulehnen, wenn die Sacheinlagen überbewertet worden sind. Das könnte Anlass dafür sein, in verstärktem Masse die vertraglich vereinbarten Bareinlagen durch eine verdeckte Sacheinlage zu unterlaufen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1982; Nr 4)
VerfasserIn: Sudhoff, Heinrich
Sudhoff, Martin
Ort / Verlag / Datum:27.01.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:658.114.4 GesmbH
347.72 Gesellschaftsrecht
Region:BRD
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