Provisionen als Entgelte im Sinne von 87 Abs.1 Nr.11 BetrVG?

Das BAG zählt sie nich zu den vergleichbaren leistungsbezogenen Entgelten im Sinne von 87 Abs.1 Nr.11 BetrVG, sondern bejaht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates allein nach 87 Abs.1 Nr.10 BetrVG.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1982; Nr 5)
VerfasserIn: Heuking, Hans Günter
Ort / Verlag / Datum:05.02.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Mitbestimmung
34.038 Rechtsprechung
331.152 Betriebsrat
331.15 Betriebsverfassung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Das BAG zählt sie nich zu den vergleichbaren leistungsbezogenen Entgelten im Sinne von 87 Abs.1 Nr.11 BetrVG, sondern bejaht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates allein nach 87 Abs.1 Nr.10 BetrVG.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog