Provisionen als Entgelte im Sinne von 87 Abs.1 Nr.11 BetrVG?
Das BAG zählt sie nich zu den vergleichbaren leistungsbezogenen Entgelten im Sinne von 87 Abs.1 Nr.11 BetrVG, sondern bejaht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates allein nach 87 Abs.1 Nr.10 BetrVG.
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Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1982; Nr 5)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 05.02.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Mitbestimmung
34.038 Rechtsprechung 331.152 Betriebsrat 331.15 Betriebsverfassung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Das BAG zählt sie nich zu den vergleichbaren leistungsbezogenen Entgelten im Sinne von 87 Abs.1 Nr.11 BetrVG, sondern bejaht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates allein nach 87 Abs.1 Nr.10 BetrVG. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |