Provisionen als Entgelte im Sinne von 87 Abs.1 Nr.11 BetrVG?
Das BAG zählt sie nich zu den vergleichbaren leistungsbezogenen Entgelten im Sinne von 87 Abs.1 Nr.11 BetrVG, sondern bejaht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates allein nach 87 Abs.1 Nr.10 BetrVG.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1982; Nr 5)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 05.02.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Mitbestimmung
34.038 Rechtsprechung 331.152 Betriebsrat 331.15 Betriebsverfassung |
Region: | BRD
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