Ermässigte Mehrwertsteuer für Programmierer : Steuern und andere Abgaben

Gemäss 1 des UrhG sind unter urheberrechtlich geschützten Werken 'eigentümliche geistige Schöpfungen' auf dem Gebiete der Literatur, der Tonkunst, der bildenden Künste und der Filmkunst zu verstehen. Wobei zu den Werken der Literatur nicht nur Sprachwerke aller Art und Bühnenwerke, sondern...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1982)
Ort / Verlag / Datum:19.02.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.2 Umsatzsteuer
007.5 EDV
Region:Österreich
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Bestandshinweis

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Die Presse (1982)