Änderung von betrieblichen Versorgungsordnungen zum Nachteil der Arbeitnehmer durch ablösende Betriebsvereinbarungen : DB 1982 BAG v.8.12.1981

Eine betriebliche Versorgungsordnung in der Form einer vertraglichen Einheitsregelung kann durch eine Betriebsvereinbarung ersetzt werden, und zwar auch zum Nachteil der Arbeitnehmer. Dabei sind die Grundsätze von Recht und Billigkeit, insbesondere der Vetrauensschutzgedanke zu beachten.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1982; Nr 6)
Ort / Verlag / Datum:12.02.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Eine betriebliche Versorgungsordnung in der Form einer vertraglichen Einheitsregelung kann durch eine Betriebsvereinbarung ersetzt werden, und zwar auch zum Nachteil der Arbeitnehmer. Dabei sind die Grundsätze von Recht und Billigkeit, insbesondere der Vetrauensschutzgedanke zu beachten.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog