Änderung von betrieblichen Versorgungsordnungen zum Nachteil der Arbeitnehmer durch ablösende Betriebsvereinbarungen : DB 1982 BAG v.8.12.1981
Eine betriebliche Versorgungsordnung in der Form einer vertraglichen Einheitsregelung kann durch eine Betriebsvereinbarung ersetzt werden, und zwar auch zum Nachteil der Arbeitnehmer. Dabei sind die Grundsätze von Recht und Billigkeit, insbesondere der Vetrauensschutzgedanke zu beachten.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1982; Nr 6)
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Ort / Verlag / Datum: | 12.02.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.171 Altersversorgung, betriebliche
34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zusammenfassung: | Eine betriebliche Versorgungsordnung in der Form einer vertraglichen Einheitsregelung kann durch eine Betriebsvereinbarung ersetzt werden, und zwar auch zum Nachteil der Arbeitnehmer. Dabei sind die Grundsätze von Recht und Billigkeit, insbesondere der Vetrauensschutzgedanke zu beachten. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |