Änderung von betrieblichen Versorgungsordnungen zum Nachteil der Arbeitnehmer durch ablösende Betriebsvereinbarungen : DB 1982 BAG v.8.12.1981

Eine betriebliche Versorgungsordnung in der Form einer vertraglichen Einheitsregelung kann durch eine Betriebsvereinbarung ersetzt werden, und zwar auch zum Nachteil der Arbeitnehmer. Dabei sind die Grundsätze von Recht und Billigkeit, insbesondere der Vetrauensschutzgedanke zu beachten.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1982; Nr 6)
Ort / Verlag / Datum:12.02.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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