Postämter als Erfüllungsgehilfen der Postsparkasse : OGH
Es tritt die Post bei der Einlösung von Postsparkassen-Schecks nicht als Kontrahent der durch den Kontoinhaber vertretene Postsparkasse, sondern im Gegenteil gerade als deren Bevollmächtigter (Auftragnehmer) zur Einlösung der vom Kontoinhaber präsentierten Schecks in deren Namen und auf deren Rechnu...
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Veröffentlicht in: | Finanznachrichten (1982)
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Ort / Verlag / Datum: | 19.02.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser
34.038 Rechtsprechung 343.721 Betrug 351.816 Postrecht |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Dokument Nr. A-176745 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |