Wandlungen im Recht der Gefahrenabwehr
Diese Wandlung beruht zum einen auf den Risiken der modernen Naturwissenschaft und Technik, auf die der Staat der Industriegesellschaft reagieren muss. Zum anderen hat das Grundgesetz das Recht der Gefahrenabwehr in einen neuen verfassungsrechtlichen Rahmen gestellt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1982; Nr 3)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 02.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.75 Sicherheit, öffentliche
351.74 Polizei 340.131 Rechtsstaat |
Region: | BRD
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