Der amtsgerichtliche Zivilprozess - ein bürgernahes Verfahren?

Das bedeutet nicht, dass aussergerichtliche Konfliktlösungen nicht zu fördern sind. Ich bezweifle nur, ob dies durch weiter Institutionen zu schaffen ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Deutsche Richterzeitung (1982; Nr 1)
VerfasserIn: Kniffka, Rolf
Ort / Verlag / Datum:01.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.9 Prozessverfahren
347.998 Schiedsgerichte
347.97/.99 Gerichtsverfassung
Region:BRD
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