Der amtsgerichtliche Zivilprozess - ein bürgernahes Verfahren?
Das bedeutet nicht, dass aussergerichtliche Konfliktlösungen nicht zu fördern sind. Ich bezweifle nur, ob dies durch weiter Institutionen zu schaffen ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Deutsche Richterzeitung (1982; Nr 1)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 01.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.9 Prozessverfahren
347.998 Schiedsgerichte 347.97/.99 Gerichtsverfassung |
Region: | BRD
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