Gleichheitsgrundsatz und familieneigene Arbeitskräfte

Dies ist im konkreten Fall dem Verfassungsgerichtshof zum Vorwurf zu machen: Dass er den Gesetzgeber zu einer sachlichen Differenzierung zwingt, die jedenfalls vom Gleichheitsgrundsatz nicht mehr gedeckt und daher von seiner Warte aus auch nicht mehr überprüft werden kann.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (1982; Nr 1)
VerfasserIn: Wimmer, Norbert
Ort / Verlag / Datum:02.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.722 Gleichheit: Grundrechte
3-057.5 Familienangehörige, mithelfende
347.991 Verfassungsgerichtshof
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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