Gleichheitsgrundsatz und familieneigene Arbeitskräfte
Dies ist im konkreten Fall dem Verfassungsgerichtshof zum Vorwurf zu machen: Dass er den Gesetzgeber zu einer sachlichen Differenzierung zwingt, die jedenfalls vom Gleichheitsgrundsatz nicht mehr gedeckt und daher von seiner Warte aus auch nicht mehr überprüft werden kann.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Das Recht der Arbeit (1982; Nr 1)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 02.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.722 Gleichheit: Grundrechte
3-057.5 Familienangehörige, mithelfende 347.991 Verfassungsgerichtshof 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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