1486 Z 5, 1497 ABGB, Art XLII Abs 3 EGZPO 14 AngG : Oberster Gerichtshof vom 14. Oktober 1980
Eine Klage unterbricht eine Verjährung immer nur für die in der Klage geltend gemachten Ansprüche, deren Umfang durch den überdies ziffernmässig genau bestimmten Urteilsantrag umschrieben wird. Gerichtliche Schritte, durch welche die Geltendmachung eines Rechts erst vorbereitet wird, unterbrechen di...
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Veröffentlicht in: | Das Recht der Arbeit (1982; Nr 1)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 02.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.9 Zivilprozessordnung
347.998 Arbeitsgericht 347.9 Prozessverfahren 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
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Zusammenfassung: | Eine Klage unterbricht eine Verjährung immer nur für die in der Klage geltend gemachten Ansprüche, deren Umfang durch den überdies ziffernmässig genau bestimmten Urteilsantrag umschrieben wird. Gerichtliche Schritte, durch welche die Geltendmachung eines Rechts erst vorbereitet wird, unterbrechen die Verjährung nicht. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |