1486 Z 5, 1497 ABGB, Art XLII Abs 3 EGZPO 14 AngG : Oberster Gerichtshof vom 14. Oktober 1980

Eine Klage unterbricht eine Verjährung immer nur für die in der Klage geltend gemachten Ansprüche, deren Umfang durch den überdies ziffernmässig genau bestimmten Urteilsantrag umschrieben wird. Gerichtliche Schritte, durch welche die Geltendmachung eines Rechts erst vorbereitet wird, unterbrechen di...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (1982; Nr 1)
VerfasserIn: Jäger, Franz
Ort / Verlag / Datum:02.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.9 Zivilprozessordnung
347.998 Arbeitsgericht
347.9 Prozessverfahren
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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