Geldbusse Wiener Art : Finanzgericht Köln v.26.11.1980

Entschied das Finanzgericht Köln gegen den Grundsatz, dass Geldstrafen, Geldbussen und alle damit zusammenhängenden Verfahrens-und Anwaltskosten steuerlich grundsätzlich nicht abgesetzt werden dürfen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Blick durch die Wirtschaft (1982)
VerfasserIn: Friedemann, Jens
Ort / Verlag / Datum:22.01.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.2 Einkommensteuer
34.038 Rechtsprechung
343.271 Geldstrafe
Region:BRD
Österreich
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Anmerkungen:Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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