Geldbusse Wiener Art : Finanzgericht Köln v.26.11.1980
Entschied das Finanzgericht Köln gegen den Grundsatz, dass Geldstrafen, Geldbussen und alle damit zusammenhängenden Verfahrens-und Anwaltskosten steuerlich grundsätzlich nicht abgesetzt werden dürfen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Blick durch die Wirtschaft (1982)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 22.01.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.2 Einkommensteuer
34.038 Rechtsprechung 343.271 Geldstrafe |
Region: | BRD
Österreich |
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