Die Bedeutung der neuen Staatshaftung für die Praxis

Das Staatshaftungsgesetz löst alle bisher geltenden Normen, Rechtssätze oder Institute ab, die der Wiedergutmachung schädigender Folgen rechtswidrigen hoheitlichen Verhaltens dienten, und zwar sowohl des Bundes-als auch des Landesrechts.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1982; Nr 1)
VerfasserIn: Schäfer, Alfred
Ort / Verlag / Datum:01.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.51 Haftpflicht
Region:BRD
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