Abfertigung : OGH v.18. September 1980

Die Abfertigung bemisst sich nach dem für den letzten Monat des Dienstverhältnisses gebührenden Entgelt. Es ist keinesfalls ein Durchschnittseinkommen unter Bedachtnahme auf frühere höhere Bezüge heranzuziehen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1982; Nr 4)
Ort / Verlag / Datum:29.01.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.133 Abfertigung (Arbeitnehmer)
34.038 Rechtsprechung
331.814 Überstunden
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Exemplare / Bindeeinheiten

SOWIDOK

Signatur 2 Verfügbarkeit Bestellen
Dokument Nr. A-168878 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage