Abfertigung : OGH v.18. September 1980
Die Abfertigung bemisst sich nach dem für den letzten Monat des Dienstverhältnisses gebührenden Entgelt. Es ist keinesfalls ein Durchschnittseinkommen unter Bedachtnahme auf frühere höhere Bezüge heranzuziehen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Industrie (1982; Nr 4)
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Ort / Verlag / Datum: | 29.01.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.133 Abfertigung (Arbeitnehmer)
34.038 Rechtsprechung 331.814 Überstunden |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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