Restitutionsgrund bei gerichtlicher Aufhebung der Zustimmung der Hauptfürsorgestelle zur Schwerbehinderten-Kündigung : Bundesarbeitsgericht v.25.11.1980

Der Restitutionsgrund des 580 Nr.6 ZPO ist gegeben, wenn der Zustimmungsbescheid der Hauptfürsorgestelle zur Kündigung eines Schwerbehinderten nach 12 SchwbG im verwaltungsgerichtlichen Verfahren rechtskräftig aufgehoben wird, zuvor aber das Arbeitsgericht wegen der Zustimmung die Wirksamkeit der Kü...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1982; Nr 2)
Ort / Verlag / Datum:20.01.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.135 Kündigungsschutz
34.038 Rechtsprechung
347.9 Prozessverfahren
3-056.2 Behinderte
Region:BRD
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