Zustimmung des Betriebsrates zur Versetzung auch im Falle der späteren Kündigung : OGH v.7.4.1981
Wenn die Neuorganisation des Betriebes und die damit verbundene Änderung des Arbeitsbereiches des Arbeitnehmers auf Dauer geplant war, ist die Zustimmung des Betriebsrates gemäss 101 ArbVG erforderlich, die nachfolgende Kündigung des Dienstverhältnisses ändert daran nichts.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1982; Nr 3375)
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Ort / Verlag / Datum: | 22.01.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Mitbestimmung
34.038 Rechtsprechung 331.152 Betriebsrat |
Region: | Österreich
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