Unpünktlichkeit als Entlassungsgrund nach dem Arbeitsplatzsicherungsgesetz : EA Wien v.5. Jänner 1982

Dass ein Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einem Nebenberuf (Diskjockey) nicht in seiner Wohnung genächtigt und überdies verschlafen hat, stellt keinen Entschuldigungsgrund für sein Zuspätkommen dar.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1982; Nr 3375)
Ort / Verlag / Datum:22.01.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
331.022 Arbeitsdisziplin
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Dass ein Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einem Nebenberuf (Diskjockey) nicht in seiner Wohnung genächtigt und überdies verschlafen hat, stellt keinen Entschuldigungsgrund für sein Zuspätkommen dar.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog