Unpünktlichkeit als Entlassungsgrund nach dem Arbeitsplatzsicherungsgesetz : EA Wien v.5. Jänner 1982
Dass ein Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einem Nebenberuf (Diskjockey) nicht in seiner Wohnung genächtigt und überdies verschlafen hat, stellt keinen Entschuldigungsgrund für sein Zuspätkommen dar.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1982; Nr 3375)
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Ort / Verlag / Datum: | 22.01.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung 331.022 Arbeitsdisziplin |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Dass ein Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einem Nebenberuf (Diskjockey) nicht in seiner Wohnung genächtigt und überdies verschlafen hat, stellt keinen Entschuldigungsgrund für sein Zuspätkommen dar. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |