Unpünktlichkeit als Entlassungsgrund nach dem Arbeitsplatzsicherungsgesetz : EA Wien v.5. Jänner 1982
Dass ein Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einem Nebenberuf (Diskjockey) nicht in seiner Wohnung genächtigt und überdies verschlafen hat, stellt keinen Entschuldigungsgrund für sein Zuspätkommen dar.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1982; Nr 3375)
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Ort / Verlag / Datum: | 22.01.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung 331.022 Arbeitsdisziplin |
Region: | Österreich
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Bestandshinweis
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ARD Betriebsdienst (1982; Nr 3375)
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