Auskunftei : Was das Schweizer Bankgeheimnis noch wert ist

Auf die Diskretion der Schweizer Banken ist nicht unbedingt mehr Verlass. Die Alpenrepublik hat ihre Bestimmungen über Rechtshilfe verschärft. Selbst bei Abgabebetrug ist nunmehr Information möglich.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Capital (1982; Nr 1)
VerfasserIn: Schmitz, Horst
Ort / Verlag / Datum:01.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.719 Bankgeheimnis
Region:Schweiz
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