Die Rechte des Betriebsrates bei der Einführung von Bildschirmarbeitsplätzen

Ein Arbeitsplatz ist ein 'Bildschirmarbeitsplatz', wenn er aus einem Bildschirmgerät, einer Dateneingabetastatur und einen optischen oder akustischen Informationsträger besteht. Die Bildschirmarbeitsplätze sind so zu gestalten, dass sie den heutigen arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Recht der Arbeit (1981; Nr 6)
VerfasserIn: Bähringer, Hartmut
Ort / Verlag / Datum:11.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Mitbestimmung
331.015.12 Arbeitsplatzgestaltung
331.152 Betriebsrat
007.5 EDV
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ein Arbeitsplatz ist ein 'Bildschirmarbeitsplatz', wenn er aus einem Bildschirmgerät, einer Dateneingabetastatur und einen optischen oder akustischen Informationsträger besteht. Die Bildschirmarbeitsplätze sind so zu gestalten, dass sie den heutigen arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen. Der Betriebsrat ist gemäss 90 Nr.4 BetrVG über die Planung von Bildschirmarbeitsplätzen rechtzeitig zu unterrichten.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog