Die Rechte des Betriebsrates bei der Einführung von Bildschirmarbeitsplätzen
Ein Arbeitsplatz ist ein 'Bildschirmarbeitsplatz', wenn er aus einem Bildschirmgerät, einer Dateneingabetastatur und einen optischen oder akustischen Informationsträger besteht. Die Bildschirmarbeitsplätze sind so zu gestalten, dass sie den heutigen arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Recht der Arbeit (1981; Nr 6)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 11.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Mitbestimmung
331.015.12 Arbeitsplatzgestaltung 331.152 Betriebsrat 007.5 EDV |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Ein Arbeitsplatz ist ein 'Bildschirmarbeitsplatz', wenn er aus einem Bildschirmgerät, einer Dateneingabetastatur und einen optischen oder akustischen Informationsträger besteht. Die Bildschirmarbeitsplätze sind so zu gestalten, dass sie den heutigen arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen. Der Betriebsrat ist gemäss 90 Nr.4 BetrVG über die Planung von Bildschirmarbeitsplätzen rechtzeitig zu unterrichten. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |