Die Rechte des Betriebsrates bei der Einführung von Bildschirmarbeitsplätzen

Ein Arbeitsplatz ist ein 'Bildschirmarbeitsplatz', wenn er aus einem Bildschirmgerät, einer Dateneingabetastatur und einen optischen oder akustischen Informationsträger besteht. Die Bildschirmarbeitsplätze sind so zu gestalten, dass sie den heutigen arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Recht der Arbeit (1981; Nr 6)
VerfasserIn: Bähringer, Hartmut
Ort / Verlag / Datum:11.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Mitbestimmung
331.015.12 Arbeitsplatzgestaltung
331.152 Betriebsrat
007.5 EDV
Region:BRD
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