Die zulässige Dauer der Untersuchungshaft : Eine Fristansetzung durch das Bundesgericht. Bundesgericht vom 8. Dezember 1981
Den Strafjustizbehörden des Kantons Bern eine Frist bis Ende Januar 1982 gesetzt, um einen seit dem 21. Mai 1979 ununterbrochen in Untersuchungshaft befindlichen Mann in erster Instanz abzuurteilen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue Zürcher Zeitung (1982)
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Ort / Verlag / Datum: | 17.01.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 343.126 Untersuchungshaft
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Schweiz
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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