Die zulässige Dauer der Untersuchungshaft : Eine Fristansetzung durch das Bundesgericht. Bundesgericht vom 8. Dezember 1981

Den Strafjustizbehörden des Kantons Bern eine Frist bis Ende Januar 1982 gesetzt, um einen seit dem 21. Mai 1979 ununterbrochen in Untersuchungshaft befindlichen Mann in erster Instanz abzuurteilen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Zürcher Zeitung (1982)
Ort / Verlag / Datum:17.01.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.126 Untersuchungshaft
34.038 Rechtsprechung
Region:Schweiz
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