Die zulässige Dauer der Untersuchungshaft : Eine Fristansetzung durch das Bundesgericht. Bundesgericht vom 8. Dezember 1981
Den Strafjustizbehörden des Kantons Bern eine Frist bis Ende Januar 1982 gesetzt, um einen seit dem 21. Mai 1979 ununterbrochen in Untersuchungshaft befindlichen Mann in erster Instanz abzuurteilen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue Zürcher Zeitung (1982)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | 17.01.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 343.126 Untersuchungshaft
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Schweiz
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Den Strafjustizbehörden des Kantons Bern eine Frist bis Ende Januar 1982 gesetzt, um einen seit dem 21. Mai 1979 ununterbrochen in Untersuchungshaft befindlichen Mann in erster Instanz abzuurteilen. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |