Die zulässige Dauer der Untersuchungshaft : Eine Fristansetzung durch das Bundesgericht. Bundesgericht vom 8. Dezember 1981

Den Strafjustizbehörden des Kantons Bern eine Frist bis Ende Januar 1982 gesetzt, um einen seit dem 21. Mai 1979 ununterbrochen in Untersuchungshaft befindlichen Mann in erster Instanz abzuurteilen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Zürcher Zeitung (1982)
Ort / Verlag / Datum:17.01.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.126 Untersuchungshaft
34.038 Rechtsprechung
Region:Schweiz
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Den Strafjustizbehörden des Kantons Bern eine Frist bis Ende Januar 1982 gesetzt, um einen seit dem 21. Mai 1979 ununterbrochen in Untersuchungshaft befindlichen Mann in erster Instanz abzuurteilen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog