Wenn ein Inkassobüro einen Mahnbrief schreibt

Wenn auch die Einschaltung eines Inkassobüros zu Mahnzwecken zulässig ist, so können doch die damit verbundenen Auslagen im Falle einer späteren gerichtlichen Geltendmachung der Forderung nicht als ein notwendiger, vorprozessualer Aufwand angesehen werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1982)
Ort / Verlag / Datum:02.01.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.921 Gerichtskosten
347.9 Prozessverfahren
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Wenn auch die Einschaltung eines Inkassobüros zu Mahnzwecken zulässig ist, so können doch die damit verbundenen Auslagen im Falle einer späteren gerichtlichen Geltendmachung der Forderung nicht als ein notwendiger, vorprozessualer Aufwand angesehen werden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog