Wenn ein Inkassobüro einen Mahnbrief schreibt
Wenn auch die Einschaltung eines Inkassobüros zu Mahnzwecken zulässig ist, so können doch die damit verbundenen Auslagen im Falle einer späteren gerichtlichen Geltendmachung der Forderung nicht als ein notwendiger, vorprozessualer Aufwand angesehen werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Presse (1982)
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Ort / Verlag / Datum: | 02.01.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.921 Gerichtskosten
347.9 Prozessverfahren |
Region: | Österreich
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Dokument Nr. A-165714 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |