Auslegung der Änderung des EFZG

Gemäss 8 Abs.7 EFZG die Krankenversicherungsträger dem Arbeitgeber insgesamt nur 80 v. H. des fortgezahlten Entgeltes zu erstatten, sofern die Summe der allgemeinen Beitragsgrundlagen S 129.600,-im zweitvorangegangenen Kalendermonat übersteigt. Laut unseren Informationen aus dem BM f. soz. Verwaltun...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1982; Nr 3372)
Ort / Verlag / Datum:12.01.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.216 Lohnfortzahlung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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