Auslegung der Änderung des EFZG
Gemäss 8 Abs.7 EFZG die Krankenversicherungsträger dem Arbeitgeber insgesamt nur 80 v. H. des fortgezahlten Entgeltes zu erstatten, sofern die Summe der allgemeinen Beitragsgrundlagen S 129.600,-im zweitvorangegangenen Kalendermonat übersteigt. Laut unseren Informationen aus dem BM f. soz. Verwaltun...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1982; Nr 3372)
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Ort / Verlag / Datum: | 12.01.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.216 Lohnfortzahlung
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Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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