Sicherung der Betriebsratsrechte gem. 90 BetrVG durch Verbot der geplanten Massnahme?

Einzige Sicherungsmassnahme ist somit faktisch, das vom Arbeitgeber Geplante zu inhibieren, bis das betriebsverfassungsgemässe Verfahren abgewickelt ist. Doch erlaubt 935 ZPO nicht jede Sicherungsmassnahme für ein bedrohtes Recht. Der Hauptanspruch des Betriebsrats besteht aber nur in der Unterricht...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1982; Nr 1)
VerfasserIn: Schmidt, Rainer
Ort / Verlag / Datum:10.01.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Betriebsverfassung
347.9 Prozessverfahren
331.152 Betriebsrat
331.15 Mitbestimmung
Region:BRD
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