Das besondere Gewaltverhältnis - ein zu früh totgesagtes Rechtsinstitut
Das besondere Gewaltverhältnis ist zwar nach der jüngsten Rechtsprechung keine verfassungsrechtliche Kategorie mehr. Auf der Ebene des Verwaltungsrechts muss aber dem Gesichtspunkt der Funktionsfähigkeit der rechtlich anerkannten Gewaltverhältnisse nach wie vor Rechnung getragen werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1981; Nr 24)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 12.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.7 Grundrechte
35.07 Verwaltung, öffentliche 351.9 Verwaltungsrecht 35.081.71 Beamtenrecht |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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