Das besondere Gewaltverhältnis - ein zu früh totgesagtes Rechtsinstitut

Das besondere Gewaltverhältnis ist zwar nach der jüngsten Rechtsprechung keine verfassungsrechtliche Kategorie mehr. Auf der Ebene des Verwaltungsrechts muss aber dem Gesichtspunkt der Funktionsfähigkeit der rechtlich anerkannten Gewaltverhältnisse nach wie vor Rechnung getragen werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1981; Nr 24)
VerfasserIn: Ronellenfitsch, Michael
Ort / Verlag / Datum:12.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.7 Grundrechte
35.07 Verwaltung, öffentliche
351.9 Verwaltungsrecht
35.081.71 Beamtenrecht
Region:BRD
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