Das besondere Gewaltverhältnis - ein zu früh totgesagtes Rechtsinstitut

Das besondere Gewaltverhältnis ist zwar nach der jüngsten Rechtsprechung keine verfassungsrechtliche Kategorie mehr. Auf der Ebene des Verwaltungsrechts muss aber dem Gesichtspunkt der Funktionsfähigkeit der rechtlich anerkannten Gewaltverhältnisse nach wie vor Rechnung getragen werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1981; Nr 24)
VerfasserIn: Ronellenfitsch, Michael
Ort / Verlag / Datum:12.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.7 Grundrechte
35.07 Verwaltung, öffentliche
351.9 Verwaltungsrecht
35.081.71 Beamtenrecht
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Exemplare / Bindeeinheiten

SOWIDOK

Signatur 2 Verfügbarkeit Bestellen
Dokument Nr. A-163612 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage